Autounfall: was danach zu tun ist

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Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, hat daran selten seine Freude, unabhängig, wer denn tatsächlich die Hauptschuld am Unfall trägt.

Wichtig ist in der Situation ein besonnenes Verhalten aller Beteiligten und die Frage, was nach einem Verkehrsunfall eigentlich zu tun ist.

Selbst bei einem Unfall ohne Personenschäden ist seitens aller Beteiligten manches zu beachten.

1. Oberste Priorität hat die Absicherung der Unfallstelle. Es gilt zu vermeiden, dass nachfolgende Fahrzeuge in die Unfallstelle hineinfahren und einen noch größeren Schaden anrichten.

2. Die Frage nach dem Rufen der Polizei ist nun zu klären; ist bei dem Unfall lediglich ein kleinerer Blechschaden, ohne Personenschaden, entstanden, kann auf die Polizei verzichtet werden.

3. Bei Personenschäden, größeren Sachschäden oder unklarer Schuldfrage ist es jedoch zwingend die Ordnungshüter zu rufen.

Wer auf die Polizei verzichtet, muss einige Dinge beachten, da sonst bei der Schadensregulierung mit Schwierigkeiten zu rechnen ist.

Priorität hat dabei der Austausch der Personalien aller Unfallbeteiligter und das Aufschreiben der Kennzeichen. Ist ein Unfallbeteiligter lediglich Fahrer des Fahrzeugs, muss auch zwingend der Name und die Anschrift des Fahrzeughalters mit angegeben werden.

In dem Zusammenhang ist es unerlässlich, dass auch die Daten der entsprechenden Kfz-Versicherungen den anderen Unfallbeteiligten mitgeteilt werden.

Ist die Versicherung eines der Beteiligten nicht bekannt, sollte vor Ort noch unter der kostenlosen Telefonnummer (0800) 2502600 des Zentralrufes der Autoversicherer die Versicherung des Unfallverursachers ermittelt werden.

Die Pflicht zur Information der Versicherung über einen Unfall obliegt allen Unfallbeteiligten.

Als Verursacher sollte die Versicherung umgehend informiert werden, die sich um die Schadensabwicklung kümmert.

Als Geschädigter sollte die Autoversicherung ebenfalls kontaktiert werden, damit diese sich mit der Pkw-Versicherung des Verursachers in Verbindung setzen kann.

Hohe Wichtigkeit am Unfallort hat neben dem Austausch der entsprechenden Daten und Personalien auch die Unfallaufnahme selbst.

Neben dem Datum sowie der genauen Uhrzeit und dem Ort des Unfalls kann auf Fotos der beschädigten Fahrzeuge nicht verzichtet werden. Dazu gehören auch Fotos signifikanter Stellen der Örtlichkeit.

Um den genauen Unfallhergang später noch gut rekonstruieren zu können, sollte eine Unfallskizze angefertigt und allen Beteiligten für ihre Versicherung ausgehändigt werden.

Entscheidend beim Anfertigen einer Skizze ist, dass die Unfallsituation einerseits, aber auch die Konstellation der Fahrzeuge andererseits erkennbar eingezeichnet sind. Dazu gehört auch, die Art der am Straßenrand stehenden Verkehrsschilder.

Es ist also keinesfalls notwendig, bei einem einfachen Verkehrsunfall (ohne Personenschaden!) mit geringem Blechschaden die Polizei zu rufen.

Wer sich aber unsicher bei der Selbstaufnahme ist, der sollte sich nicht scheuen und die Polizei rufen. Auch dann, wenn es dies die anderen Unfallbeteiligten nicht wollen.

 
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