Gepäck weg nach dem Flug – was dann zu tun ist

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Der Alptraum für jeden Urlauber: Er kommt am Zielort an und sein Gepäck ist nicht mitgeflogen. Leider kommt das häufiger vor als man denkt. Wie Sie sich als Fluggast verhalten sollten, der sein aufgegebenes Gepäck nicht zurückerhält oder aber nur im beschädigten Zustand, erfahren Sie hier.

Wenn Sie feststellen, dass Ihr Gepäck fehlt oder unvollständig ist, sollten Sie sich unverzüglich an den Gepäckschalter in der Ankunftshalle des Flughafens wenden. Halten Sie dazu unbedingt Ihr Ticket bereit. Denn die dort aufgedruckte Nummer klebt in der Regel auch an Ihren Gepäckstücken. Beschreiben Sie dann das vermisste Gepäckstück so genau wie möglich. Idealerweise haben Sie ein Foto davon zur Hand.

Sie bekommen dann eine Referenznummer und müssen Ihre genauen Daten angeben. Es könnte auch sein, dass Sie den Kofferschlüssel oder die Zahlenkombination aushändigen müssen, wenn der Zoll das Gepäck kontrollieren will.

In jedem Fall sollten Sie zusätzlich eine schriftliche Verlustanzeige an die Airline und auch den Reiseveranstalter richten. Das sichert Ihnen eventuelle Schadensersatzansprüche. Bewahren Sie sich alle Belege gut auf.

Wenn Ihnen ein Schaden erwächst, haben Sie nach dem Montrealer Übereinkommen (MÜ) einen Anspruch auf Schadensersatz. Diese Haftung ist begrenzt: Die Airlines haften mit höchstens 1131 so genannten Sonderziehungsrechten (SZR) pro Passagier. SZR stellen eine künstliche Währung dar und bedeuten etwa 1330,- Euro. Viele Airlines lassen sich den Wert des Gepäcks nachweisen. Es ist also wichtig für Sie, den Inhalt des Koffers genau aufzulisten und mit Kassenbelegen den Wert des Inhalts nachzuweisen.

Wichtig ist ferner, dass Sie sich an Fristen halten: Gepäckverspätungen müssen Sie binnen 2 Tagen melden.

Wenn Sie an einer Pauschalreise teilnehmen und am Urlaubsort ohne Ihr Gepäck dastehen, bedeutet dies einen Mangel, der Sie berechtigt, den Preis zu mindern. Um dieses Recht geltend zu machen, müssen Sie so schnell wie möglich den Gepäckverlust beim Reiseleiter vor Ort melden. Wird Ihre Reise durch den Kofferverlust erheblich gestört, können Sie sogar Schadensersatz geltend machen. Dieser Anspruch muss binnen einer Monats-Frist nach Reiseende angemeldet werden.

Wenn sich Ihre Kleidung in dem verlorenen Koffer befand, können Sie sich auf Kosten der Fluggesellschaft das Nötigste neu beschaffen. Manche Airlines halten auch eine Art Notfallkoffer bereit. Die Angemessenheitsgrenze für die Notausgaben liegt zwischen etwa 25,- bis 200,- Euro. Bei einer Pauschalreise können entsprechende Ansprüche auch gegenüber dem Reiseveranstalter bestehen.

Bewahren Sie Wertgegenstände, Bargeld, Papiere und Schmuck im Handgepäck auf. Diese werden nämlich bei Verlust des Koffers nicht ersetzt. Kennzeichnen Sie Ihren Koffer deutlich und machen Sie ein Foto davon. Wählen Sie möglichst einen Koffer in auffallender Farbe, dieser ist später leichter wieder auffindbar.

 
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