Autoversicherung – worauf es dabei ankommt

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Die falsche Autoversicherung kann schnell teuer werden.

Im Bereich der KFZ-Versicherung unterscheidet man die für jeden, der auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug bewegt, vorgeschriebene Haftpflichtversicherung sowie die Teil- und Vollkaskoversicherung.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung tritt für Schäden an fremden Fahrzeugen und Sachen ein, die in der Regel im Rahmen eines Verkehrsunfalls eintreten. Schäden am eigenen Fahrzeug sind durch die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht gedeckt. Die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung hängen hauptsächlich vom jeweiligen Schadensfreiheitsrabatt ab.

Deswegen kann es passieren, dass ein Fahranfänger für seine KFZ-Haftpflichtversicherung einen jährlichen Beitrag von 1000 Euro bezahlen muss. Ein anderer Versicherter, der 20 Jahre unfallfrei gefahren ist, kann mit 400 Euro jährlich wesentlich günstiger versichert sein. Wichtig bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Höhe der Deckungssumme, die, wenn möglich, unbegrenzt hoch sein sollte.

Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung

Anders als in der Kfz-Haftpflichtversicherung verhält es sich, wenn der Versicherte über einen Teil- oder Vollkaskoversicherungsschutz verfügt. Denn hier sind auch Schäden am Fahrzeug des Versicherten mitversichert. Solche Schäden können beispielsweise durch einen Wildunfall, Diebstahl, Sturm, Hagel oder Blitzschlag eintreten. Des Weiteren durch einen Einbruch oder Marderbiss.

Die Vollkaskoversicherung schließt noch einen weiteren Schutz mit ein: die Fahrlässigkeit des Versicherten. Das bedeutet, wenn der Versicherte fahrlässig einen Schaden am eigenen Auto verursacht, wie etwa aufgrund von Vandalismus, ist dieser durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Rabatte in der Autoversicherung

Versicherte können, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, bei der Kfz-Haftpflichtversicherung von zahlreichen Rabatten profitieren. Das gilt auch innerhalb der gleichen Schadenfreiheitsklasse. Auf diese Weise können sie mehrere Hundert Euro an Beiträgen im Jahr sparen.

Mögliche Rabatte bei der Kfz-Versicherung:

  • Einzelfahrerrabatt
  • Partnerrabatt
  • Schadensfreiheitsrabatt
  • Berufsgruppenrabatt
  • Erstbesitzerrabatt
  • Bus- und Bahnfahrerrabatt
  • Garagenrabatt
  • Fahrerkreisrabatt

Einzelfahrerrabatt und Partnerrabatt

Einen Einzelfahrerrabatt bieten Versicherungsunternehmen an, wenn ausschließlich der Versicherungsnehmer das Auto fährt. Wird das Fahrzeug von einer anderen Person als den Versicherungsnehmer gelenkt und es kommt zu einem Unfall, kann die Versicherung Regressansprüche geltend machen.

Letzteres gilt nicht für Notfahrten. Zum Beispiel Krankenhausfahrten oder Probefahrten, die Mitarbeiter einer Werkstatt im Rahmen einer Reparatur am Kraftfahrzeug durchführen müssen. Wenn nur der Versicherte selbst und sein Lebenspartner das versicherte KFZ auf öffentlichen Straßen lenken, lohnt sich ein Partnerrabatt.

Schadensfreiheitsrabatt

Der Schadensfreiheitsrabatt wirkt sich bezüglich der Versicherungsprämien am meisten aus. Durch diesen Rabatt kann der Versicherungsnehmer Prämien sparen, wenn er möglichst viele Jahre unfallfrei gefahren ist. Des Weiteren spielt es hier eine Rolle, wie lange der Versicherte eine KFZ-Versicherung in Anspruch genommen hat.

Berufsgruppenrabatt, Erstbesitzerrabatt, Garagenrabatt

Vom sogenannten Berufsgruppenrabatt können Versicherte profitieren, wenn sie während der Laufzeit der Versicherung einen bestimmten Beruf ausüben. Wird ein anderer Beruf ergriffen, ist der Versicherungsgeber darüber zu informieren.

Auch Erstbesitzer können von einem Rabatt (Erstbesitzerrabatt) in der Kfz-Versicherung profitieren. Des Weiteren können Versicherte, die ihr Auto grundsätzlich in einer Garage oder in einem Carport parken, statt es auf der Straße abzustellen, vom Garagenrabatt profitieren.

Bus- und Bahnfahrerrabatt und Fahrerkreisrabatt

Wer häufig mit dem Bus oder der Bahn fährt und dies beispielsweise durch eine Jahreskarte für den öffentlichen Nahverkehr nachweisen kann, der kann sich ebenfalls bei vielen Versicherungsunternehmen über einen Rabatt freuen.

Ähnliches gilt, wenn der Kreis der berechtigten Fahrer auf die Familie eingeschränkt wird, denn dann gibt es bei vielen Versicherungen den sogenannten Fahrerkreisrabatt. Durch diesen Rabatt können Versicherte einige Euro an Prämien sparen, insbesondere dann, wenn ein Mindestalter von 25 Jahren vertraglich vereinbart ist.

Was ist bei allen Rabatten zu beachten?

Grundsätzlich gilt für alle Rabatte, dass die Bedingungen strengstens einzuhalten sind, weswegen ein Rabatt nur dann Teil des Vertrags werden sollte, wenn alle Auflagen eingehalten werden können. Ansonsten drohen im Schadensfall ernstliche Probleme.

 
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