Gesetzliche Krankenversicherung

zahnaerztin
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt auch die Kosten für Zahnbehandlungen bis zu 100%

Die gesetzliche Krankenversicherung hält sich an einen vorgeschriebenen Leistungskatalog. Dieser beinhaltet die regulären Kontrolluntersuchen, die Therapie von vorübergehenden oder chronischen Erkrankungen.

Impfungen im Rahmen der durch die Gesundheitsbehörden empfohlenen Vorsorgemaßnahmen werden durch die gesetzliche Krankenkasse getragen, wie auch die Versorgung nach einem Unfall.

Werden Operationen notwendig, übernimmt die Krankenversicherung sämtliche Kosten, inklusive dem stationären Aufenthalt im Krankenhaus und der ambulanten Nachsorge. Für Krankenhausaufenthalte ist jedoch ein Eigenanteil in Höhe von 10,00 Euro pro Tag zu leisten. Der Eigenanteil darf aber höchstens für 28 Tage pro Kalenderjahr in Rechnung gestellt werden, auch bei mehreren Krankenhausaufenthalten. Minderjährige sind von diesem Eigenanteil befreit. Die stationäre Unterbringung erfolgt im Mehrbettzimmer.

Die Krankenversicherung bietet ihren Versicherten die freie Arztwahl für Haus- und Fachärzte. Auch übernimmt die gesetzliche Krankenkasse den größten Anteil der verschreibungspflichtigen Medikamente. Der Eigenanteil beträgt 10 Prozent, maximal allerdings 10 Euro. Rezeptfreie Medikamente, sowie Präparate zur Potenzsteigerung und Nahrungsergänzungsmittel tragen Versicherte selbst.

Heil- und Hilfsmittel zur Rehabilitation nach Unfall oder schwerer Erkrankung übernimmt die Krankenversicherung immer unter Abzug des Selbstbehalts bei allen volljährigen Versicherten. Minderjährige sind von der Zuzahlung befreit. Der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent der Kosten.

Zusätzlich muss bei Verordnungen wie Krankengymnastik, Sprachtherapie, Beschäftigungstherapie oder Massagen ein Eigenanteil von 10 Euro pro Anwendung geleistet werden.

Prothesen, Hörgeräte oder andere Hilfsmittel müssen vom Arzt verordnet und vorab mit der Krankenkasse besprochen werden. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in diesen Fällen Festbeträge, die den Bedarf abdecken. Entscheiden sich Patienten für höherwertige Heil- und Hilfsmittel, müssen sie die Differenz zwischen dem Festbetrag und dem Endpreis selbst tragen.

Gesetzliche Krankenversicherung und Zahnbehandlungen

Zahnbehandlungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung zu 100 Prozent. Zahnkosmetische Behandlungen müssen die Patienten selbst tragen. Für Zahnersatz gilt der Regelsatz – dabei handelt es sich um feste Zuschüsse in Höhe von 60 Prozent der Regelversorgung, die von der Kasse übernommen werden.

Auch wenn der Patient sich für höherwertigen Zahnersatz entscheidet, werden diese Zuschüsse bezahlt – die Differenz trägt der Patient.

Die Krankenversicherung bietet das Bonusheft an – wer dieses fünf Jahre lang lückenlos geführt hat und regelmäßig alle Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen hat, erhält einen erhöhten Festzuschuss, der sich bei lückenloser Führung von zehn Jahren nochmals erhöht.

Für Kinder werden kieferorthopädische Maßnahmen unter Zahlung eines Selbstbehaltes übernommen. Bei einem erfolgreichen Abschluss der Behandlung zahlt die Krankenversicherung den Selbstbehalt zurück und übernimmt damit 100 Prozent der Behandlungskosten. Personen über 18 Jahren haben keinen Anspruch mehr auf die Übernahme kieferorthopädischer Leistungen.

Krankengeld und weitere Leistungen

Die Krankenversicherung bietet ihren Versicherten die Zahlung von Krankengeld: Wer mehr als sechs Wochen aufgrund der gleichen Krankheit arbeitsunfähig ist, erhält ein Krankengeld.

Erziehungsberechtigte dürfen bei Erkrankung eines Kindes unter 12 Jahren 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr zu Hause bleiben und das Kind versorgen. Hierfür gewährt die Krankenkasse das Kinderkrankengeld.

Für chronisch kranke und durch Behinderungen in der Mobilität eingeschränkte Menschen übernimmt die Krankenversicherung die Fahrtkosten zur Behandlung – diese müssen allerdings immer vorab mit der Krankenkasse geklärt werden. Psychotherapien werden voll übernommen, stationäre Kuraufenthalte werden bei medizinischer Notwendigkeit unter Zahlung eines Eigenanteils bewilligt.

Ein Auslandskrankenversicherungsschutz besteht nur in EU-Ländern. Wer die EU verlässt, sollte vorab eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen.

 
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