Haftpflichtversicherung: übernimmt Haftschäden

haftpflichtversicherung

In Deutschland ist die Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht für jeden Lenker eines Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen. Keine Pflichtversicherung, aber nicht weniger wichtig ist die private Haftpflichtversicherung. Dies ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, das darauf hinweist, dass jeder, der einen Schaden verursacht, für diesen haftet. Das bedeutet zum Beispiel: Eltern haften für ihre Kinder. Hundehalter für ihren vierbeinigen Freund. Jede Person, die schuldhaft einen Unfall verursacht, haftet für den Schaden, den sie an dritten Personen und Sachen verursacht.

Warum ist eine private Haftpflichtversicherung sinnvoll?

Das Risiko eines Haftpflichtschadens schwebt über uns allen wie das Schwert des Damokles. Eine kleine Unaufmerksamkeit im Verkehr genügt und es kommt zu einem Auffahrunfall, der einen Schaden in großer Höhe verursachen kann. Das Gleiche gilt, wenn ein mit dem Feuer spielendes Kind in Nachbars Wohnung einen Brand verursacht. In vielen Haftpflichtfällen ist eine private Haftpflichtversicherung Gold wert. Deswegen gehört sie zu den Versicherungen, die jeder in seinem Portfolio haben sollte.

Familienschutz in der privaten Haftpflichtversicherung

Eltern tun gut daran, einen Familienschutz in die Police zu integrieren, die alle Familienmitglieder absichert. Lebt der Versicherte in einer eheähnlichen Partnerschaft, ist der Partner mitversichert.

Auslandsaufenthalt – wann ist er in der Haftpflichtversicherung mitversichert?

Die private Haftpflichtversicherung leistet, wenn der Versicherte sich im Ausland aufhält (bis zu einem Jahr). Sie leistet nicht, wenn der Versicherte im Ausland seinen Hauptwohnsitz hat oder dort länger als ein Jahr lebt.

Bei welchen Schäden leistet die private Haftpflichtversicherung?

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden aufgrund Personen- oder Sachschäden
  • „Reine“ Vermögensschäden (geringere Versicherungssummen)

Die private Haftpflichtversicherung leistet nicht bei folgenden Schäden:

  • Schäden, die der Versicherte grob fahrlässig oder unter Vorsatz verursacht
  • Für Schäden an geliehenen Sachen (siehe Deckungserweiterung)
  • Schäden von Angehörigen, die im Haushalt des Versicherten leben
  • Schäden von Angehörigen, die vertraglich mitversichert sind

Viele Angebote enthalten kostenlose Deckungserweiterungen für:

  • Das Abhandenkommen fremder privater Schlüssel
  • Haftpflichtansprüche des Versicherten, die der Verursacher nicht bezahlen kann
  • Schäden an geliehenen Sachen
  • Schäden, die Kinder (bis sieben Jahre) verursachen

Was ist zu beachten – Risikoänderungen, Höhe der Versicherungssumme

Risikoänderungen sind dem Versicherer anzugeben. Für neu hinzugekommene Risiken während eines Versicherungsjahres besteht Vorsorgeschutz bis zur nächsten Beitragsrechnung. Letztere fordert zur Meldung neuer Risiken auf. Die Höhe der Versicherungssumme beträgt im Idealfall fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Besser ist eine höhere Versicherungssumme. Je höher sie ist, desto besser die Absicherung. Außerdem gilt: Die Beiträge für Privathaftpflichtversicherungen mit einer hohen Versicherungssumme sind unwesentlich teurer als bei Versicherungen mit niedrigen Versicherungssummen.

Selbstbeteiligung bei der Haftpflichtversicherung

Selbstbeteiligung bedeutet, der Versicherte beteiligt sich im Schadenfall in vertraglich vereinbarter Höhe am Schaden. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Versicherungsbeitrag. Allerdings besteht keine Absicherung für Schäden bis zur Höhe der Selbstbeteiligung. Sinnvoll ist eine Selbstbeteiligung, wenn der Versicherte Kinder hat. Außerdem, wenn er sich die Selbstbeteiligung finanziell leisten kann und der Versicherungsbeitrag dadurch spürbar sinkt.

 
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