Elektroschocker (offizielle Bezeichnung Elektroimpulswaffen), die zur Selbstverteidigung dienen, sind in einer handlichen Bauform konstruiert. Das Gehäuse eines solchen Elektroschockgeräts besteht aus schlagfestem Kunststoff. Zur Energieversorgung werden die Geräte mit entsprechenden Batterien bestückt.
Ein Elektroschocker gibt über seine Kontakte eine bestimmte elektrische Spannung ab. Zum Zwecke der Selbstverteidigung werden die negativen Auswirkungen einer relativ hohen Stromspannung auf den menschlichen Körper genutzt. Zu diesem Wirkspektrum gehören primär akute Schmerzen und Funktionsbeeinträchtigungen der Muskulatur.
Elektroschocker mit PTB-Siegel und einer Leistung bis 500.000 Volt
Diese Eigenschaften sollen bei der Anwendung dazu führen, dass der mit dem Elektroschocker attackierte Angreifer körperlich eingeschränkt ist und dadurch kampfunfähig wird. In Deutschland dürfen nur Elektroschocker verkauft und besessen werden, die den behördlichen Kriterien entsprechen und das PTB-Prüfzeichen besitzen.
Die Wirkstärke dieser Geräte reicht aber oftmals nicht aus, um einen Angreifer erfolgreich abzuwehren. Hierzu sind leistungsfähigere Geräte nötig, deren Maximalspannung im Bereich von 1.000.000 Volt und mehr liegt, doch solche Elektroschocker sind in Deutschland illegal.
Anwendung und Wirkung von Elektroschockern
Grundsätzlich müssen die Kontakte dieser Elektroimpulswaffe, unabhängig von ihrer Leistung, die Körperoberfläche des Angreifers berühren und entsprechend wirken. Dieses Kriterium ist aber in der Praxis respektive in einer körperlichen Konfliktsituation oftmals nur schwer zu erfüllen. Neben Elektroschockgeräten für unmittelbaren Kontakt gibt es in der Gruppe der Elektroimpulswaffen auch noch Distanzwaffen, wie z. B. den Taser, bei dem ein spannungsdrahtgebundenes Projektil, das die stromleitenden Kontakte trägt, auf den Angreifer verschossen wird und sich bei Auftreffen mit Widerhaken oberflächlich fixiert.
Solche Distanz-Elektroimpulswaffen werden in Deutschland zwar von der Polizei verwendet, sind hierzulande für Privatpersonen aber nicht erhältlich bzw. verboten.
Die Frage, ob ein herkömmlicher Elektroschocker mit PTB-Prüfzeichen als Mittel zur Selbstverteidigung empfehlenswert ist, muss mit einem Nein beantwortet werden.
Die Gründe hierfür sind, wie bereits geschildert, die oftmals ungenügende Leistung und die Tatsache, dass das Gerät nur bei direktem Kontakt, der für mehrere Sekunden bestehen muss, erfolgreich eingesetzt werden kann. Auch sind diese Geräte relativ globig und können im Gegensatz zu Pfefferspray nicht unauffällig am Körper z. B. in der Hosentasche getragen werden. Weiterhin dürfen sie nur legal verkauft und besessen, aber nicht mitgeführt werden.