Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll oder nicht

rollstuhl
Wer berufsunfähig wird, steht ohne Versicherungsschutz oftmals vor einem finanziellen Scherbenhaufen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist im Gegensatz zur Krankenversicherung nicht verpflichtend, jedoch ausdrücklich zu empfehlen, wenn man im Falle eines Unfalls seinen Lebensstandard aufrechterhalten will!

Denn von staatlicher Seite wird bei der Unfähigkeit, einen Beruf auszuüben, oft nur eine sogenannte Erwerbsminderungsrente ausgezahlt, und das auch nur unter bestimmten Bedingungen: Man muss die letzten fünf Jahre beständig in die Rentenkasse eingezahlt haben, und davon mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge. Das bedeutet, dass Auszubildende, Studenten, Arbeitslose, in Elternzeit befindliche und andere Personen keinen Anspruch auf die staatliche Erwerbsminderungsrente haben! Und deswegen empfiehlt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Tipp: Informationen der Verbraucherzentrale zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Was die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet

Die Versicherten zahlen monatlich in die Versicherungskasse ein. Die Höhe des Beitrages wird dabei vom Versicherer selbst festgelegt und richtet sich nach dem Alter der versicherten Person als auch nach der Art des Berufes, dem diese Person nachgeht. Prinzipiell gilt: Je älter die Person ist und je riskanter der Beruf, desto teurer wird auch der Beitrag.

Und damit ist man auch schon bei dem, was die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet: Sie zahlt eine monatliche Rente an die betroffene und bei ihr versicherte Person aus, bei der eine Berufsunfähigkeit nachgewiesen wurde.

Die Höhe der Rente sollte dabei deutlich über der Höhe staatlicher Sozialleistungen liegen, mindestens tausend Euro sollten es schon sein. Je nach Familiensituation und Lebenslage auch deutlich mehr. Zu beachten ist, dass die Rente keine Altersrente ist, sie wird nur bis zum 67. Lebensjahr ausgezahlt, der Regelaltersgrenze von heute.

Man kann dabei mit der Berufsunfähigkeitsversicherung auch eine verkürzte Versicherungsdauer ausmachen, also beispielsweise vereinbaren, dass man nur bis zum 60. Geburtstag einzahlt und bis dahin geschützt ist. Sollte dann davor der Fall einer Berufsunfähigkeit eintreten, kann man trotzdem bis zum 67. Lebensjahr die Rente ausbezahlt kriegen, wenn es vorher so vereinbart wurde.

Versicherungsdauer und Leistungsdauer sind bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zwei verschiedene Dinge. Allgemein ist es aber zu empfehlen, dass man bis zur Regelaltersgrenze versichert bleiben sollte, denn mit steigendem Alter steigt auch das Risiko!

Beitragshöhe und Schadensfall

Was die Höhe des Berufsunfähigkeitsrisikos angeht, schaut die Berufsunfähigkeitsversicherung auf die Art des ausgeübten Berufes: Wer in gefährlicheren Berufen arbeitet, arbeitet riskanter. Doch Vorsicht: Wenn hier von Risiko die Rede ist, meint man längst nicht nur die Gefahr eines Sturzes auf der Baustelle.

Denn fast 40 Prozent aller Invaliditätsfälle bei den gesetzlichen Krankenversicherern stellen sich als psychische Erkrankungen heraus, also Depressionen, Burn-Out, etc. Deshalb ist es wichtig, den Risikobegriff nicht nur auf die Wahrscheinlichkeit von Körperverletzungen bei der Arbeit einzuschränken.

Zum Thema Versteuerung: Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wird die ausgezahlte Rente auch versteuert. Die Höhe des zu entrichtenden Anteils richtet sich dabei nach der Dauer des Zeitraums, in dem man die Rente beziehen wird. Dauert die Laufzeit nur ein Jahr, weil man beispielsweise erst im 66. Lebensjahr berufsunfähig wird, muss man keine Steuern zahlen.

Beträgt die Laufzeit aber 2 bis 5 Jahre, sind es 5 Prozent Steuern. Bei 10 Jahren sind es 12 Prozent, bei 15 16 Prozent, bei 20 21 Prozent, bei 25 26 Prozent, und so weiter. Je jünger man also bei Berufsunfähigkeit ist, desto mehr wird von der monatlichen Rente abgezweigt.

 
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