Berufliche Selbständigkeit – was gibt es zu beachten

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Businessplan: Abbildung Ihres Geschäftsmodells

Der Businessplan (Geschäftsplan) bezeichnet einen Bericht, der in klarer und prägnanter Form über die relevanten betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und fachbezogenen Aspekte eines neu zu gründenden Unternehmens informiert. Der Businessplan ist als formale Darstellung des Unternehmens zu sehen, welcher die Geschäftsidee und die Strategien zu ihrer Umsetzung beschreibt. Er basiert auf dem Geschäftsmodell und soll die wirtschaftliche Realisierbarkeit des Unternehmenskonzeptes belegen.

Ein Businessplan beinhaltet:

  • Executive Summary
  • Produkt oder Dienstleistung (Kundennutzen)
  • Geschäftssystem & Organisation
  • Unternehmerteam & Kompetenzen
  • Markt & Wettbewerb (Marketing)
  • Umsetzungsplan (Realisierungsplan)
  • Stärken & Schwächen, Chancen & Risiken
  • Finanzplanung

Der Geschäftsplan dient einerseits als Informationsinstrument gegenüber Stakeholdern wie Geschäftspartnern, Banken, öffentliche Förderstellen und Risikokapitalgebern, wobei er eine wichtige Basis für Kooperations- und Investitionsentscheidungen darstellt. Andererseits ist er ein internes Managementinstrument, welches dem Gründer die Gelegenheit gibt, die eigenen Ideen zu strukturieren sowie die Ziele und Strategien verbindlich zu formulieren.

Marktanalyse: Ihren Markt analysieren und verstehen

Gründungsvorhaben können nur bei Berücksichtigung der Marktbedingungen erfolgreich verwirklicht werden. Es sollte daher im Vorfeld eine Marktanalyse auf Basis der definierten Zielgruppe durchgeführt werden.

Die Marktanalyse zielt darauf ab, die aktuelle Marktsituation punktuell darzustellen. Die Hauptfaktoren sind Marktvolumen (Größe des Absatzmarktes), Marktentwicklung (Wachstum, Stagnation und Schrumpfen) und Marktstrukturierung nach Teilmärkten.

Es ist zu klären, ob der Markt groß genug ist und genügend Wachstumspotenzial in sich birgt, um die verfolgten wirtschaftlichen Ziele des neu zu gründenden Unternehmens realisieren zu können.

Im Rahmen der Analyse der Konkurrenzsituation ist zu überprüfen, ob der Markt von einzelnen Unternehmen dominiert wird respektive wer die unmittelbaren Konkurrenten des Gründers sind.

Unternehmensgründung: welche Rechtsform ist die richtige?

Im Rahmen der Unternehmensgründung stellt sich die Frage nach der Wahl der geeigneten Rechtsform. Grundsätzlich ist zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften zu unterscheiden.

Die meisten Gründer beginnen ihre selbstständige Tätigkeit aus steuerlichen Gründen als Einzelunternehmer. Wenn mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen gründen, geschieht dies meist in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Im Rahmen der Kapitalgesellschaften kommen bei der Gründung vorwiegend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) infrage, welche im Vergleich zur herkömmlichen GmbH ohne ein bestimmtes Mindeststammkapital gegründet werden kann.

Gewerbeanmeldung: wie und wo Sie Ihr Gewerbe anmelden müssen

Alle Unternehmensgründer mit Ausnahme der Freiberufler müssen eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt vornehmen. Ergänzend ist eine Mitgliedschaft in der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) erforderlich. Freiberufler melden ihre Tätigkeit hingegen innerhalb von vier Wochen beim Finanzamt an.

Da die Gewerbeanmeldung gleichzeitig auch als steuerliche Anzeige gilt, werden die Finanzämter von den Gewerbeämtern informiert. Dennoch sollte die Aufnahme der betrieblichen Tätigkeit dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden. In weiterer Folge ist ein Fragebogen auszufüllen, welcher vom Finanzamt zur steuerlichen Erfassung zugesandt wird. Handelsunternehmen (Kaufmann, OHG, GmbH, UG, AG) sind zusätzlich verpflichtend ins Handelsregister einzutragen.

Finanzierung: Kapitalbeschaffung für Ihr Geschäft

Die Kapitalbeschaffung ist zentraler Bestandteil jeder Unternehmensgründung. Die eigenen Mittel reichen meist nicht aus, um die Gründung zur Gänze selbst zu finanzieren. Für junge Unternehmen können unter anderem Beteiligungsfinanzierungen in Form von Business Angels oder Venture-Capital infrage kommen.

Im Rahmen der Fremdfinanzierung bieten sich klassische Betriebsmittel- und Investitionskredite von Banken und Sparkassen sowie Lieferantenkredite an. Für Kleingewerbetreibende und Freiberufler kann der Privatkredit eine Option darstellen.

Insgesamt sollte auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Eigenkapital und Fremdkapital geachtet werden.

Ein Teil des finanziellen Bedarfs kann eventuell durch Inanspruchnahme öffentlicher Förderungen abdeckt werden.

Steuer: was Sie an das FA bezahlen müssen

Je nach Rechtsform und konkreter Unternehmenssituation (Höhe des Umsatzes und Gewinnes) können Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer oder Lohnsteuer an das Finanzamt zu leisten sein.

Grundsätzlich sind Unternehmen dazu verpflichtet, ihren Kunden Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und dieselbe in Form der regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abzuführen.

Hiervon ausgenommen sind bestimmte Berufssparten und die sogenannten Kleinunternehmer. Kleinunternehmer erheben selbst keine Umsatzsteuer und führen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Gleichzeitig entfällt aber die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges.

Für Einzelunternehmer, Freiberufler und GbR oder Unternehmergesellschaft besteht die Möglichkeit, die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch zu nehmen, wenn der Umsatz im Gründungsjahr voraussichtlich nicht mehr als 22.000 Euro betragen wird. Einzelunternehmer und Personengesellschaften müssen den Teil ihres Einkommens, welcher den Grundfreibetrag überschreitet, in Form der Einkommenssteuer versteuern.

Unternehmen in Handel, Handwerk, Dienstleistung und Industrie unterliegen der Gewerbesteuerpflicht, während freie Berufe und Landwirtschaft davon befreit sind. Auf die Gewinne von Kapitalgesellschaften (GmbH, haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, AG) fällt Körperschaftssteuer an. Für beschäftigte Mitarbeiter ist Lohnsteuer an das Finanzamt abzuführen.

Versicherungen: der passende Versicherungsschutz

Selbstständige unterliegen der allgemeinen Krankenversicherungspflicht. Der Unternehmensgründer hat ein Wahlrecht zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV).
Für Unternehmen empfiehlt sich die Betriebshaftpflichtversicherung, welche gegen jene Schäden absichert, welche vom Unternehmer oder seinen Mitarbeitern bei Ausübung der Geschäftstätigkeit verursacht werden.

Im Rahmen der sogenannten Geschäftsinhaltsversicherung werden hingegen Schäden an Einrichtungsgegenständen, Waren oder Geräten mit dem Neuwert ersetzt. Ergänzend ist noch der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung anzudenken.

Absicherung und Rücklagenbildung

Jungunternehmer stehen häufig vor dem Problem, dass zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit die Einnahmen nicht die erwartete Höhe erreichen. Die Ausgaben sind hingegen aufgrund notwendiger Investitionen sehr hoch. Es ist daher wichtig, bereits vorab Rücklagen zu bilden.

Zudem sollte auch in späterer Folge darauf geachtet werden, einen Teil der Überschüsse in Form von Rücklagen beiseitezulegen, um sich gegen umsatzschwache Phasen finanziell absichern zu können.

In die Entscheidung über die Höhe der Rücklagenbildung sollten laufende Kostenpunkte wie Versicherungen, Steuern, Miete für Geschäftsräumlichkeiten sowie allfällige Gehalts- und Lohnzahlungen für Mitarbeiter als Parameter einbezogen werden.

 
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