Freie Waffen: Werkzeuge für die Selbstverteidigung

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Dieser Beitrag informiert umfangreich und praxisbezogen über die wirkungsvollsten Möglichkeiten zur Selbstverteidigung mit freien Waffen und die rechtlichen Aspekte.

Freie Waffen – das Wichtigste auf einen Blick

Freie Waffen bezeichnen all jene Waffen, die frei (und LEGAL) zu erwerben sind. Die einzige Voraussetzung ist hier ausdrücklich die Vollendung des 18. Lebensjahres (was im Zweifelsfall durch einen amtlichen Altersnachweis nachzuweisen ist). Ein Waffenschein, eine Sachkundebescheinigung oder ein polizeiliches Führungszeugnis sind nicht nötig.

Somit sind freie Waffen alle Waffen, die auf legalem Wege ohne behördliche Erlaubnis von volljährigen Personen erworben werden können.

Frei verkäuflich sind unter anderem: Messer, Schwerter, Speere, Schlagstöcke, Bögen, Armbrüste, Elektroschocker mit Prüfzeichen, Reizgassprays (mit Prüfzeichen), Pfeffersprays (mit Tierabwehrspray-Aufdruck), Luftdruckwaffen (mit limitierter Leistung) und Schreckschusswaffen (Gasrevolver). Zudem sind auch entsprechende Sammlerobjekte, welche unbrauchbar gemacht sind (alter Revolver mit Schusssperre o. ä.) den freien Waffen zuzuordnen.

Das Erwerben von Waffen ist in diesen Fällen problemlos, das Mitführen ist teilweise eingeschränkt oder erfordert zudem mindestens den Erwerb des kleinen Waffenscheins.

Merke: Das Erwerben freier Waffen ist immer legal, das Mitführen (wobei darunter ein Verbringen der Waffen außerhalb der privaten Räumlichkeiten verstanden wird), ist in den allermeisten Fällen mit Barrieren verbunden. So gesehen ist der erlaubte Erwerb einer freien Waffe keineswegs mit der grundsätzlichen Erlaubnis zum Führen im öffentlichen Raum gleichzusetzen.

Das Mitführen (nicht der Besitz) von Springmessern und Klappmessern, deren Klinge einhändig zu öffnen ist, ist grundsätzlich verboten. Dasselbe gilt für Messer mit feststehender Klinge ab einer Klingenlänge von 12 cm.

Achtung: Sogenannte Butterflymesser (Balisong), Faustdolche und Wurfsterne dürfen in Deutschland weder erworben, noch besessen oder geführt werden – auch nicht im eigenen Haushalt. Wer es dennoch tut, macht sich strafbar.

Freie Waffen können der persönlichen Sicherheit dienlich sein

Wir leben in unsicheren Zeiten, in denen die persönliche Sicherheit von Bürgern nicht mehr in einem ausreichenden Maße durch den Staat gewährleistet werden kann. Im Alltag geschehen immer mehr Körperverletzungsdelikte zum Nachteil unbescholtener Menschen.

Gewalttaten, Straßenkriminalität und Wohnungseinbrüche gehören leider zwischenzeitlich zum ganz normalen Alltag. Kein Wunder also, dass immer mehr Menschen das Bedürfnis entwickeln, sich und ihre Familien wirksam, dabei aber legal, vor Gewalttätern zu schützen. Genau hierzu können freie Waffen im relevanten Maße beitragen – vorausgesetzt, sie werden richtig und zielführend eingesetzt.

Deshalb erfahren Sie hier, wie der wirkungsvolle Einsatz freier Waffen, z. B. Pfefferspray, zur erfolgreichen Selbstverteidigung funktioniert.

Pfefferspray: effektiv und legal

Pfefferspray basiert auf Chiliextrakt und verursacht eine starke Akutreizung der Augen und der Schleimhäute von Mund und Nase. Damit Sie sich mit einem Pfefferspray sicher verteidigen können, müssen Sie einige Grundlagen im Umgang mit solchen Pfeffersprays berücksichtigen.

Wir empfehlen Ihnen, grundsätzlich vor allen anderen Optionen Pfefferspray (welches mit dem Aufdruck Tierabwehrspray gekennzeichnet sein muss) zum Zwecke des Selbstschutzes mit sich zu führen bzw. zu verwenden; besonders deshalb, weil Pfefferspray eine der wenigen freien Waffen ist, die auch im Alltag in der Regel legal mitgeführt werden darf und gleichzeitig eine wirkungsvolle Selbstverteidigung ermöglichen kann.

Gaspistolen oder Schreckschusswaffen: sinnvoll oder nutzlos?

Neben Pfefferspray gibt noch andere Optionen zum Eigenschutz in Notwehrsituationen. Hierzu zählt die Gaspistole genauso wie Schlagstöcke oder Elektroschocker. Eine Gaspistole ist eine Schreckschusswaffe, mit der Gaspatronen „verschossen“ werden können. Hierbei tritt, im Gegensatz zu einer scharfen Feuerwaffe, für die selbstverständlich ein Waffenschein benötigt wird, jedoch kein Projektil aus dem Lauf aus.

Vielmehr platzt die Patronenspitze beim Abfeuern in der Waffe. Hierdurch wird die Gasfüllung (CS-Gas oder Pfefferextrakt) freigesetzt, die allerdings nur als relativ drucklose und instabile Rauchfahne aus dem Lauf austritt. Der Verteidigungsnutzen einer Gaspistole bzw. Schreckschusswaffe ist daher eher gering. Auch wird zum Führen ein kleiner Waffenschein benötigt.

Das von uns zur Selbstverteidigung empfohlene Pfefferspray ist im Vergleich hierzu effektiver in der Anwendung und rechtlich unproblematischer.

Schlagstock: setzt Know-how voraus

Ein weiteres „Defence Tool“ ist der Schlagstock oder Tonfa. Hierunter versteht man einen stockförmigen respektive länglichen Gegenstand aus hartem Material, wie z. B. Metall, Holz oder Kunststoff, der zum Blocken und Schlagen genutzt werden kann. Ist ein solcher Schlagstock zusätzlich zu diesen Grundeigenschaften auch noch ausziehbar, spricht man von einem Teleskopschlagstock.

Schlagstöcke sind aber für Laien zur Selbstverteidigung eher ungeeignet, da sie von einem kampferfahrenen Angreifer geblockt werden können und außerdem in Deutschland unter das Trageverbot fallen. Das bedeutet, ähnlich wie bei bestimmten Messern: Ein Bürger darf zwar einen solchen Schlagstock besitzen, ihn aber nicht im öffentlichen Raum bei sich führen.

Anders ist die Lage bei einem sogenannten Kubotan. In der Regel darf ein Kubotan auch im Alltag legal mitgeführt werden.

Elektroschocker: nutzlos und gefährlich für den Anwender!

Hierzulande frei erhältliche Elektroschocker sind „zahnlose Tiger“. Solche Geräte müssen in Deutschland bestimmten technischen Richtlinien entsprechen, was sie praktisch wirkungslos macht. Einen Angreifer kann man mit einem solchen frei verkäuflichen Elektroschocker maximal „heftig kitzeln“, die Wirkung reicht aber mit Sicherheit nicht aus, um ihn kampfunfähig zu machen. Hingegen sind effektive Elektroschocker, wie es sie vor allem in den USA gibt – Stichwort Taser bei der US-Polizei –, in Deutschland für Privatpersonen verboten.

Messer: effektiv, aber rechtlich hochproblematisch

Ein Messer ist ein potenziell gefährlicher bzw. tödlicher Gegenstand, der nur dann zum Einsatz kommen darf, wenn Sie oder eine andere Person sich durch einen Angreifer in unmittelbarer oder akuter Lebensgefahr befinden. Ein besonders wichtiger Aspekt, der in diesem Kontext beachtet werden sollte, ist daher strafrechtlicher Natur, denn auch eine Selbstverteidigungshandlung kann (sehr ernste) juristische Folgen nach sich ziehen.

Staatsanwalt oder Richter unterscheidet hierbei natürlich grundlegend, ob eine sich verteidigende Person Pfefferspray eingesetzt hat, um einen Angreifer abzuwehren, oder aber einen unbewaffneten Angreifer, möglicherweise unverhältnismäßig, mit einer Messerklinge schwer oder gar tödlich verletzt hat. Aber trotz allem ist und bleibt eine Klingenwaffe ein hochwirksames Mittel in einem lebensbedrohlichen Nahkampf, um das eigene Leben oder das anderer zu verteidigen. Im Alltag sollte es aber besser zu Hause bleiben!

 
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