Gaspistolen und Gasrevolver als Mittel zum Selbstschutz

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Gaspistolen und Gasrevolver zählen zur Gattung der Schreckschusswaffen. Im Gegensatz zu einer echten Schusswaffe treten aus der Mündung aber keine Projektile aus.

Oftmals sind Gaspistolen den Modellen echter Faustfeuerwaffen zum Verwechseln ähnlich nachgebildet. Eine Gaspistole dient in erster Linie zum Selbstschutz.

Das Funktionsprinzip solcher Waffen, die es nicht nur als Pistole, sondern auch in Bauart von Revolvern gibt, beruht auf der Möglichkeit, mit Reizstoff gefüllte Patronen durch Betätigen des Abzuges zur kontrollierten Explosion zu bringen; dabei platzt die Patronenspitze auf. Hierdurch tritt die Reizstofffüllung als Rauch- respektive Gaswolke mit relativ geringem Druck aus dem Lauf aus.

Eine sich unmittelbar vor dem Lauf befindliche Person kann hierdurch mit dem Reizstoff kontaminiert werden und soll auf diesem Wege kampfunfähig gemacht werden, indem eine Reizung von Augen und Schleimhäuten, durch das sich in den Patronen befindliche Reizgas, verursacht wird.

Für die Verwendung in Gaspistolen und Gasrevolvern gibt es Munition mit CS-Gas oder Pfefferfüllung, wobei die zuletzt genannte Version in der Regel eine effektivere Wirkung besitzt.

Über die Effektivität von Gaspistolen und Gasrevolvern

Vor allem die Tatsache, dass solche Produkte wie echte Faustfeuerwaffen anmuten, machen sie für viele unbedarfte Personen zu einem vermeintlich effektiven Mittel zur Selbstverteidigung, was durch die hohen Verkaufszahlen belegt werden kann.

Allerdings kann von der Verwendung solcher Schreckschusswaffen nur abgeraten werden. Der Hauptgrund hierfür ist in erster Linie der geringe Gasdruck und die ungenügende Wirkung des enthaltenen Reizstoffes, vor allem bei der Verwendung von CS-Gas.

Die nach dem Abfeuern austretende Gaswolke besitzt keinerlei Stabilität und eine nur geringe Reichweite. Witterungseinflüsse, vor allem Wind, sorgen dafür, dass der Reizstoff sich nach dem Austritt unkalkulierbar verteilt und womöglich nicht in Richtung des Angreifers, also auf die angezielte Person, gelangt, sondern sich beliebig in der näheren Umgebung verteilt und sogar in die Richtung des Schützen abgelenkt wird.

Selbst wenn der Reizstoff die Zielrichtung einhält, ist praktisch kein Gasdruck mehr vorhanden, der dafür sorgen könnte, dass der Reizstoff effektiv auf die Zielperson einwirkt, und auch die geringe Menge an Wirkstoff, die in einer handelsüblichen Patrone vorhanden ist, reicht nicht aus, um einen Angreifer kampfunfähig zu machen.

Weiterhin bringt die Verwechslungsgefahr eines Gasrevolvers mit einer scharfen Waffe eine große Gefahr für den Anwender mit sich – z. B. wenn der Angreifer oder eine dritte Person annimmt, der Führer der Gaspistole würde eine scharfe Faustfeuerwaffe zum Einsatz bringen und sich dadurch gezwungen sieht, selbst tödliche Gewalt auszuüben; solche Fälle sind bereits aktenkundig.

Eine weitere Tatsache, die gegen die Verwendung einer Gaspistole spricht, ist, dass solche Waffen nur mit kleinem Waffenschein legal mitgeführt werden dürfen. Verfügt der Besitzer einer Gaspistole bzw. eines Gasrevolvers nicht über einen solchen kleinen Waffenschein, darf er die Waffe nur in seinen Privaträumen, z. B. in der Wohnung, vorhalten, sie aber ansonsten nicht mit sich führen.

Anstelle einer Gaspistole/-revolvers empfehlen wir die Verwendung eines qualitativ guten Pfeffersprays. Dieses Mittel ist wesentlich effektiver, legal, sicherer und kostengünstiger in der Anschaffung. Also: Finger weg von Gaspistolen, auch wenn sie vermeintlich „richtig gefährlich“ aussehen.

 
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