Schreckschusswaffen werden meist als Pistole oder Revolver (siehe auch Gaspistole) hergestellt, die in ihrer äußeren Form echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen. Der große Unterschied ist, dass man mit einer Schreckschusswaffe keine echten Projektile verschießen kann. Dies wird durch eine Laufsperre verhindert, die den bei einer normalen Waffe durchgängigen Lauf zum sogenannten „Gaslauf“ macht. Dieser lässt zwar Gase durch den Lauf, aber keine Projektile.
Unter Gasen versteht man in diesem Zusammenhang sowohl die durch die Explosion einer Platzpatrone entweichenden Gase des Treibmittels (z. B. Schießpulver) als auch Reizgas oder ähnliche Substanzen, die zur Selbstverteidigung verschossen werden können.
Diese Laufsperre lässt sich nicht entfernen und viele Hersteller bauen Sollbruchstellen ein, damit eine nachträgliche Manipulation nicht möglich ist. Schreckschusswaffen müssen in Deutschland mit dem PTB-Siegel versehen sein, andernfalls gelten sie als illegale Schusswaffe.
So funktioniert die Schreckschusspistole
Die technische Funktion einer Schreckschusspistole ist mit der einer echten Waffe grundsätzlich identisch, mit Ausnahme der erwähnten Laufsperre. Es gibt Schreckschusswaffen mit unterschiedlichen Kalibern, wobei man zwischen reiner Knallmunition und Reizgasmunition unterscheidet.
Bei Letzterer wird durch die Zündung der Patrone ein Reizgas (CN-, CS- oder Pfeffer-Reizgas) freigesetzt, das mit hoher Geschwindigkeit aus dem Lauf austritt. Reichweite und Auswirkungen sind vom verwendeten Kaliber und der Füllung der Patrone abhängig, überschreitet aber normalerweise nicht mehr als einige Meter.
Die Knallmunition erzeugt einen lauten Knall, der mögliche Angreifer (vor allem auch Tiere) abschrecken soll. Oft wird die Wirkung von Knallmunition unterschätzt; wird eine Schreckschusspistole jedoch aus nächster Nähe abgefeuert, können durch die starke Druckentwicklung ernste Verletzungen hervorgerufen werden. Dies gilt vor allem beim Abfeuern auf den Kopf oder ins Gesicht.
Durch das Aufschrauben eines sogenannten Abschussbechers können Schreckschusswaffen auch pyrotechnische Munition verschießen, zum Beispiel als Signalgebung in Notsituationen oder auch zum Abfeuern von Feuerwerk.
Eine Besonderheit ist Vogelschreckmunition, die durch Blitz- und Knalleffekte zum Verscheuchen von Vögeln auf landwirtschaftlichen Flächen vorgesehen ist. Sie ist (im Gegensatz zu Knall-, Reizgas- und pyrotechnischer Munition) nicht frei verkäuflich.
Selbstverteidigung und mehr – was darf man mit der Schreckschusswaffe?
Schreckschusspistolen, Knallmunition und Reizgaspatronen sind frei verkäuflich ab 18 Jahren. Sie werden häufig zur Selbstverteidigung angeschafft. Allerdings ist das Führen einer solchen Waffe in der Öffentlichkeit nicht gestattet. Lediglich in der eigenen Wohnung oder auf „umfriedetem Besitz“ darf man die Schreckschusswaffe führen. Der Transport (also ungeladen und vor direktem Zugriff geschützt) ist jedoch grundsätzlich immer möglich.
Wer eine Schreckwaffe dennoch führen möchte, kann einen sogenannten kleinen Waffenschein erwerben, der ohne große Formalitäten ausgestellt wird. Dann ist auch das Führen in der Öffentlichkeit (mit bestimmten Ausnahmen) erlaubt.
Nicht erlaubt ist jedoch in allen Fällen das Abfeuern der Schreckschusswaffe außerhalb befriedeter Grundstücke oder Wohnungen, abgesehen von Notwehrsituationen und gewissen anderen klar definierten Umständen. Auch Feuerwerk darf an Silvester nur von befriedetem Besitztum aus abgefeuert werden und nicht etwa auf der Straße.